Unfall ohne Versicherung, obwohl Sie nicht schuld sind – was tun? (2025)
Sie haben einen Unfall, sind nicht schuld, aber der Unfallgegner hat keine Kfz-Versicherung? Viele Betroffene wissen nicht, wer in diesem Fall für die Reparatur zahlt und wie sie zu ihrem Geld kommen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt:
welche Rechte Sie haben,
wer den Schaden bezahlt,
wann die Verkehrsopferhilfe einspringt,
warum ein unabhängiges Gutachten entscheidend ist.
Was bedeutet ein unverschuldeter Unfall?
Ein Unfall gilt als unverschuldet, wenn:
Sie sich korrekt verhalten haben,
der andere Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat,
keine Mitschuld entsteht (z. B. durch Handy am Steuer oder zu dichtes Auffahren).
Sind Sie nicht schuld, muss normalerweise die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen.
Ihre Pflicht nach dem Unfall
Egal, wer schuld ist:
✔ Unfallstelle sichern
✔ Daten austauschen
✔ Polizei rufen (bei Streit, Verletzten oder Verdacht auf Straftat)
✔ Beweise sichern (Fotos, Zeugen, Kennzeichen)
Warum ist die Versicherung so wichtig?
In Deutschland ist die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Sie schützt Unfallgeschädigte vor finanziellen Schäden.
Hat jemand keine Versicherung, begeht er eine Straftat.
Unfall mit fremdem Auto oder eigenem Fahrzeug
🔵 Wenn Sie ein fremdes Auto fahren
Sie sind nicht verantwortlich für die Versicherung des Fahrzeugs.
Wenn Sie keine Schuld haben, haften Sie nicht persönlich.
Der Halter des Fahrzeugs kann sich strafbar machen, wenn er es ohne Versicherung fahren lässt.
⚫ Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug fahren
Wenn der andere Unfallverursacher keine Versicherung hat, bekommen Sie dennoch Geld:
vom Verursacher persönlich
oder von der Verkehrsopferhilfe e. V., falls der Täter nicht zahlen kann
Wichtig: Ohne Gutachten erhalten Sie meist weniger Geld oder sogar gar nichts.
Wer bezahlt den Schaden ohne Haftpflichtversicherung?
Normalfall: die gegnerische Haftpflicht
Wenn der Verursacher versichert wäre, bekämen Sie:
✔ Reparatur oder Auszahlung
✔ Wertminderung
✔ Mietwagen oder Nutzungsausfall
✔ Gutachterkosten
✔ Anwaltskosten
Ohne Versicherung: Verkehrsopferhilfe e. V.
Diese Organisation übernimmt Schäden, wenn:
der Täter keine Versicherung hat,
der Täter flüchtet oder unbekannt ist,
die Versicherung des Täters insolvent ist.
Die Verkehrsopferhilfe kann zahlen für:
💰 Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
💰 Personenschäden
💰 Schmerzensgeld (im Einzelfall)
❗ Achtung: Sie leistet manchmal weniger als eine Haftpflichtversicherung. Umso wichtiger ist ein qualitativ gutes Gutachten.
Fiktive Abrechnung oder Reparatur?
Wie bei einem normalen Unfall dürfen Sie entscheiden:
Option | Was bedeutet das? |
|---|---|
Reparatur | Werkstatt repariert, Sie reichen die Rechnung ein |
Fiktive Abrechnung | Sie lassen sich das Geld auszahlen, ohne zu reparieren |
👉 Dafür brauchen Sie immer ein unabhängiges Schadengutachten.
Ein Kostenvoranschlag reicht nicht aus.
Kleine Schäden privat regeln? Vorsicht!
Manche Unfallverursacher sagen:
„Lass uns das privat regeln, ich überweise dir das.“
Warum das riskant ist:
⚠ Täter behauptet später, Sie seien schuld
⚠ Ihr Anspruch verfällt ohne Beweise
⚠ Mögliche Beihilfe zur Fahrerflucht
⚠ Kein Geld für Wertminderung, Gutachter, Mietwagen
Ohne Polizei + Gutachten niemals privat regeln.
Welche Strafen drohen dem Verursacher?
❗ Unfall ohne Versicherung bei Fahrlässigkeit
(z. B. vergessen zu verlängern)
Geldstrafe
Punkte in Flensburg
evtl. Führerscheinentzug
komplette Zahlung aus eigener Tasche
Vorsätzlich ohne Versicherung fahren
(z. B. bewusst ohne Versicherung fahren)
Geldstrafe oder Gefängnis
Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden
Schaden + Zinsen müssen bezahlt werden
Der Verursacher kann finanziell jahrelang belastet sein.
Wer hilft noch?
🟦 Verkehrsopferhilfe e. V.
Unterstützt bei:
fehlender Versicherung
Fahrerflucht
Insolvenz der Versicherung
🏛 Beratungsstellen
Verein der Verkehrsopferhilfe
Universitäten mit Rechtsberatung (z. B. Uni Bremen)
Verkehrsrechtsanwälte (Kosten übernimmt meist die Versicherung des Verursachers, wenn dieser Versicherungsbetrug begeht)
FAQ: Häufige Fragen
Was soll ich als Erstes tun?
➡️ Polizei rufen. Danach: freien Gutachter beauftragen.
Welche Daten darf ich weitergeben?
➡️ Nur Name, Adresse, Kennzeichen. Keine Ausweisdaten fotografieren.
Gilt das auch für Roller oder Moped?
➡️ Ja. Motorisierte Fahrzeuge brauchen Versicherungspapiere.
Wie Sie sich schützen
✔ Kfz-Versicherung regelmäßig prüfen
✔ Wert des eigenen Fahrzeugs durch Gutachter bestimmen
✔ Nach jedem Unfall Beweise sichern
✔ Kein „Handschlag-Deal“ ohne Polizei
✔ Unabhängigen Gutachter wählen – niemals den der Versicherung
Fazit
Auch wenn der Unfallgegner keine Versicherung hat, haben Sie als Geschädigter klare Rechte. Mit einem unabhängigen Kfz-Gutachten und nötigenfalls Hilfe der Verkehropferhilfe können Sie Ihren Fahrzeugschaden rechtssicher erstattet bekommen – ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben.
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Claudio Santini ist erfahrener Kfz-Gutachter und Leiter des Sachverständigenbüros Kravex in Köln-Lindenthal.
Seit über zehn Jahren ist er in der Automobilbranche tätig, davon mehr als sechs Jahre bei R&S Automobile / Ford, wo er die Fahrzeugwelt von Grund auf kennengelernt hat.
Heute unterstützt er mit seinem Team Unfallgeschädigte dabei, ihre Ansprüche vollständig und fair durchzusetzen – unabhängig, kompetent und zuverlässig.
Als echter Kölner kennt er nicht nur die Straßen der Stadt, sondern auch die Abläufe der Versicherungen – und nutzt dieses Wissen täglich, um für seine Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.





