
nach dem Gutachten
was nun?

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Was passiert nach dem Gutachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten
Sie fragen. Wir beantworten.
Was passiert nach dem Gutachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten
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Wie lange dauert die Regulierung nach Einreichen des Gutachtens?
Nachdem das Gutachten bei der Versicherung eingegangen ist, dauert die Regulierung in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen. Bei klarer Schuldfrage und vollständigen Unterlagen kann die Auszahlung oft schon innerhalb von 7 bis 10 Tagen erfolgen. Komplexe Fälle oder Rückfragen der Versicherung (z. B. bei Teilschuld, gegensätzlichen Gutachten oder hohen Schadenssummen) können länger dauern. Ein Gutachter oder Anwalt kann den Prozess beschleunigen, indem er direkt mit der Versicherung kommuniziert.
Wie lange dauert die Regulierung nach Einreichen des Gutachtens?
Nachdem das Gutachten bei der Versicherung eingegangen ist, dauert die Regulierung in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen. Bei klarer Schuldfrage und vollständigen Unterlagen kann die Auszahlung oft schon innerhalb von 7 bis 10 Tagen erfolgen. Komplexe Fälle oder Rückfragen der Versicherung (z. B. bei Teilschuld, gegensätzlichen Gutachten oder hohen Schadenssummen) können länger dauern. Ein Gutachter oder Anwalt kann den Prozess beschleunigen, indem er direkt mit der Versicherung kommuniziert.
Wie lange dauert die Regulierung nach Einreichen des Gutachtens?
Nachdem das Gutachten bei der Versicherung eingegangen ist, dauert die Regulierung in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen. Bei klarer Schuldfrage und vollständigen Unterlagen kann die Auszahlung oft schon innerhalb von 7 bis 10 Tagen erfolgen. Komplexe Fälle oder Rückfragen der Versicherung (z. B. bei Teilschuld, gegensätzlichen Gutachten oder hohen Schadenssummen) können länger dauern. Ein Gutachter oder Anwalt kann den Prozess beschleunigen, indem er direkt mit der Versicherung kommuniziert.
Muss ich das Fahrzeug sofort reparieren lassen?
Nein, Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht sofort reparieren lassen. Nach dem Gutachten können Sie selbst entscheiden, ob und wann Sie die Reparatur durchführen. Sie haben auch die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung, bei der Sie sich den Schadensbetrag auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Wichtig: Das Fahrzeug sollte jedoch verkehrssicher bleiben – andernfalls kann die Polizei oder Versicherung eine Nutzung untersagen.
Muss ich das Fahrzeug sofort reparieren lassen?
Nein, Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht sofort reparieren lassen. Nach dem Gutachten können Sie selbst entscheiden, ob und wann Sie die Reparatur durchführen. Sie haben auch die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung, bei der Sie sich den Schadensbetrag auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Wichtig: Das Fahrzeug sollte jedoch verkehrssicher bleiben – andernfalls kann die Polizei oder Versicherung eine Nutzung untersagen.
Muss ich das Fahrzeug sofort reparieren lassen?
Nein, Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht sofort reparieren lassen. Nach dem Gutachten können Sie selbst entscheiden, ob und wann Sie die Reparatur durchführen. Sie haben auch die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung, bei der Sie sich den Schadensbetrag auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Wichtig: Das Fahrzeug sollte jedoch verkehrssicher bleiben – andernfalls kann die Polizei oder Versicherung eine Nutzung untersagen.
Darf ich das Fahrzeug verkaufen, bevor der Schaden reguliert ist?
Ja, das ist grundsätzlich möglich – aber mit Vorsicht. Wenn Sie das Fahrzeug vor Abschluss der Regulierung verkaufen, sollten Sie den Käufer schriftlich über den Unfall und den laufenden Versicherungsfall informieren. Die Versicherung zahlt in der Regel weiterhin an Sie als Geschädigten, sofern Sie der ursprüngliche Anspruchsinhaber bleiben. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Gutachter oder Anwalt, um keine Ansprüche zu verlieren.
Darf ich das Fahrzeug verkaufen, bevor der Schaden reguliert ist?
Ja, das ist grundsätzlich möglich – aber mit Vorsicht. Wenn Sie das Fahrzeug vor Abschluss der Regulierung verkaufen, sollten Sie den Käufer schriftlich über den Unfall und den laufenden Versicherungsfall informieren. Die Versicherung zahlt in der Regel weiterhin an Sie als Geschädigten, sofern Sie der ursprüngliche Anspruchsinhaber bleiben. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Gutachter oder Anwalt, um keine Ansprüche zu verlieren.
Darf ich das Fahrzeug verkaufen, bevor der Schaden reguliert ist?
Ja, das ist grundsätzlich möglich – aber mit Vorsicht. Wenn Sie das Fahrzeug vor Abschluss der Regulierung verkaufen, sollten Sie den Käufer schriftlich über den Unfall und den laufenden Versicherungsfall informieren. Die Versicherung zahlt in der Regel weiterhin an Sie als Geschädigten, sofern Sie der ursprüngliche Anspruchsinhaber bleiben. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Gutachter oder Anwalt, um keine Ansprüche zu verlieren.
Was passiert, wenn die Versicherung kürzt?
Wenn die Versicherung bestimmte Positionen kürzt (z. B. Stundenlöhne, Verbringungskosten oder Ersatzteile), sollten Sie das nicht einfach akzeptieren. Lassen Sie die Kürzungen vom Gutachter oder einem Verkehrsrechtsanwalt prüfen. Viele Kürzungen sind nicht rechtmäßig oder basieren auf pauschalen internen Tabellen der Versicherer. Ein professionelles Gegengutachten oder anwaltliches Schreiben kann in solchen Fällen zur vollständigen Nachzahlung führen. Wir unterstützen Sie hierbei bis zum Schluss, ohne wenn und aber.
Was passiert, wenn die Versicherung kürzt?
Wenn die Versicherung bestimmte Positionen kürzt (z. B. Stundenlöhne, Verbringungskosten oder Ersatzteile), sollten Sie das nicht einfach akzeptieren. Lassen Sie die Kürzungen vom Gutachter oder einem Verkehrsrechtsanwalt prüfen. Viele Kürzungen sind nicht rechtmäßig oder basieren auf pauschalen internen Tabellen der Versicherer. Ein professionelles Gegengutachten oder anwaltliches Schreiben kann in solchen Fällen zur vollständigen Nachzahlung führen. Wir unterstützen Sie hierbei bis zum Schluss, ohne wenn und aber.
Was passiert, wenn die Versicherung kürzt?
Wenn die Versicherung bestimmte Positionen kürzt (z. B. Stundenlöhne, Verbringungskosten oder Ersatzteile), sollten Sie das nicht einfach akzeptieren. Lassen Sie die Kürzungen vom Gutachter oder einem Verkehrsrechtsanwalt prüfen. Viele Kürzungen sind nicht rechtmäßig oder basieren auf pauschalen internen Tabellen der Versicherer. Ein professionelles Gegengutachten oder anwaltliches Schreiben kann in solchen Fällen zur vollständigen Nachzahlung führen. Wir unterstützen Sie hierbei bis zum Schluss, ohne wenn und aber.
Was ist, wenn der Schaden höher ist als die erste Einschätzung?
Wenn während der Reparatur zusätzliche, verdeckte Schäden festgestellt werden, kann der Gutachter ein Nachtragsgutachten erstellen. Dieses ergänzt das ursprüngliche Gutachten um die neuen Positionen. Die Versicherung ist verpflichtet, auch diese zusätzlichen Kosten zu übernehmen, sofern sie unfallbedingt sind. Melden Sie solche Fälle immer sofort Ihrem Gutachter, bevor Sie die Reparatur abschließen.
Was ist, wenn der Schaden höher ist als die erste Einschätzung?
Wenn während der Reparatur zusätzliche, verdeckte Schäden festgestellt werden, kann der Gutachter ein Nachtragsgutachten erstellen. Dieses ergänzt das ursprüngliche Gutachten um die neuen Positionen. Die Versicherung ist verpflichtet, auch diese zusätzlichen Kosten zu übernehmen, sofern sie unfallbedingt sind. Melden Sie solche Fälle immer sofort Ihrem Gutachter, bevor Sie die Reparatur abschließen.
Kann ich ein Zweitgutachten machen lassen?
Ja, Sie können jederzeit ein Zweit- oder Gegengutachten beauftragen – insbesondere, wenn Sie das Gutachten der Versicherung für zu niedrig bewertet halten. Ein unabhängiger Gutachter überprüft alle Positionen, Kalkulationen und Wertannahmen neu. Wenn das Zweitgutachten fundierte Abweichungen belegt, muss die Versicherung ihre Regulierung in der Regel anpassen. Die Kosten für ein Zweitgutachten können erstattet werden, wenn sich die Abweichungen als berechtigt herausstellen.
Kann ich ein Zweitgutachten machen lassen?
Ja, Sie können jederzeit ein Zweit- oder Gegengutachten beauftragen – insbesondere, wenn Sie das Gutachten der Versicherung für zu niedrig bewertet halten. Ein unabhängiger Gutachter überprüft alle Positionen, Kalkulationen und Wertannahmen neu. Wenn das Zweitgutachten fundierte Abweichungen belegt, muss die Versicherung ihre Regulierung in der Regel anpassen. Die Kosten für ein Zweitgutachten können erstattet werden, wenn sich die Abweichungen als berechtigt herausstellen.
Kann ich ein Zweitgutachten machen lassen?
Ja, Sie können jederzeit ein Zweit- oder Gegengutachten beauftragen – insbesondere, wenn Sie das Gutachten der Versicherung für zu niedrig bewertet halten. Ein unabhängiger Gutachter überprüft alle Positionen, Kalkulationen und Wertannahmen neu. Wenn das Zweitgutachten fundierte Abweichungen belegt, muss die Versicherung ihre Regulierung in der Regel anpassen. Die Kosten für ein Zweitgutachten können erstattet werden, wenn sich die Abweichungen als berechtigt herausstellen.
Wie lege ich Einspruch gegen ein Versicherungsgutachten ein?
Wenn Sie mit dem Gutachten der Versicherung nicht einverstanden sind, können Sie schriftlich Einspruch einlegen. Formulieren Sie Ihre Einwände sachlich und konkret – etwa bei fehlenden Schadenspositionen, zu niedrigen Stundensätzen oder falschen Wertangaben. Fügen Sie nach Möglichkeit ein eigenes Gegengutachten oder eine Stellungnahme eines unabhängigen Kfz-Gutachters bei, um Ihre Argumente zu untermauern. Reagiert die Versicherung nicht oder lehnt ab, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Dieser kann die Kommunikation übernehmen, Fristen setzen und notfalls rechtliche Schritte einleiten. Die Kosten für den Anwalt trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung. Gerne leiten wir Sie hierbei an unsere vertrauten Anwälte weiter.
Wie lege ich Einspruch gegen ein Versicherungsgutachten ein?
Wenn Sie mit dem Gutachten der Versicherung nicht einverstanden sind, können Sie schriftlich Einspruch einlegen. Formulieren Sie Ihre Einwände sachlich und konkret – etwa bei fehlenden Schadenspositionen, zu niedrigen Stundensätzen oder falschen Wertangaben. Fügen Sie nach Möglichkeit ein eigenes Gegengutachten oder eine Stellungnahme eines unabhängigen Kfz-Gutachters bei, um Ihre Argumente zu untermauern. Reagiert die Versicherung nicht oder lehnt ab, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Dieser kann die Kommunikation übernehmen, Fristen setzen und notfalls rechtliche Schritte einleiten. Die Kosten für den Anwalt trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung. Gerne leiten wir Sie hierbei an unsere vertrauten Anwälte weiter.
Wie lege ich Einspruch gegen ein Versicherungsgutachten ein?
Wenn Sie mit dem Gutachten der Versicherung nicht einverstanden sind, können Sie schriftlich Einspruch einlegen. Formulieren Sie Ihre Einwände sachlich und konkret – etwa bei fehlenden Schadenspositionen, zu niedrigen Stundensätzen oder falschen Wertangaben. Fügen Sie nach Möglichkeit ein eigenes Gegengutachten oder eine Stellungnahme eines unabhängigen Kfz-Gutachters bei, um Ihre Argumente zu untermauern. Reagiert die Versicherung nicht oder lehnt ab, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Dieser kann die Kommunikation übernehmen, Fristen setzen und notfalls rechtliche Schritte einleiten. Die Kosten für den Anwalt trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung. Gerne leiten wir Sie hierbei an unsere vertrauten Anwälte weiter.