Rechte & Pflichten nach einem Unfall

Sie fragen. Wir beantworten.

Rechte & Pflichten nach einem Unfall

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Was muss ich direkt nach dem Unfall tun?

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck auf. Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist, und rufen Sie die Polizei oder den Rettungsdienst. Dokumentieren Sie anschließend den Schaden mit Fotos, tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus (Name, Kennzeichen, Versicherung) und informieren Sie sofort einen unabhängigen Kfz-Gutachter – bevor Reparaturen beginnen. Ein Gutachter sichert Beweise und schützt Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.

Was muss ich direkt nach dem Unfall tun?

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck auf. Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist, und rufen Sie die Polizei oder den Rettungsdienst. Dokumentieren Sie anschließend den Schaden mit Fotos, tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus (Name, Kennzeichen, Versicherung) und informieren Sie sofort einen unabhängigen Kfz-Gutachter – bevor Reparaturen beginnen. Ein Gutachter sichert Beweise und schützt Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.

Was muss ich direkt nach dem Unfall tun?

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck auf. Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist, und rufen Sie die Polizei oder den Rettungsdienst. Dokumentieren Sie anschließend den Schaden mit Fotos, tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus (Name, Kennzeichen, Versicherung) und informieren Sie sofort einen unabhängigen Kfz-Gutachter – bevor Reparaturen beginnen. Ein Gutachter sichert Beweise und schützt Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.

Wann sollte ich den Gutachter einschalten?

Am besten sofort nach dem Unfall, bevor Sie das Fahrzeug reparieren oder in die Werkstatt bringen. Nur so kann der Gutachter die Schäden im Originalzustand dokumentieren und den tatsächlichen Schadenumfang korrekt ermitteln. Je früher der Gutachter eingeschaltet wird, desto schneller und reibungsloser läuft die Regulierung mit der Versicherung.

Wann sollte ich den Gutachter einschalten?

Am besten sofort nach dem Unfall, bevor Sie das Fahrzeug reparieren oder in die Werkstatt bringen. Nur so kann der Gutachter die Schäden im Originalzustand dokumentieren und den tatsächlichen Schadenumfang korrekt ermitteln. Je früher der Gutachter eingeschaltet wird, desto schneller und reibungsloser läuft die Regulierung mit der Versicherung.

Wann sollte ich den Gutachter einschalten?

Am besten sofort nach dem Unfall, bevor Sie das Fahrzeug reparieren oder in die Werkstatt bringen. Nur so kann der Gutachter die Schäden im Originalzustand dokumentieren und den tatsächlichen Schadenumfang korrekt ermitteln. Je früher der Gutachter eingeschaltet wird, desto schneller und reibungsloser läuft die Regulierung mit der Versicherung.

Darf ich mir meinen Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie laut § 249 BGB das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren. Ein eigener, unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen – und seine Kosten werden in der Regel vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Darf ich mir meinen Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie laut § 249 BGB das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren. Ein eigener, unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen – und seine Kosten werden in der Regel vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Darf ich mir meinen Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie laut § 249 BGB das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren. Ein eigener, unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen – und seine Kosten werden in der Regel vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Sie müssen den Versicherungsgutachter nicht akzeptieren, wenn Sie Geschädigter sind. Versicherungsgutachter arbeiten im Auftrag des Versicherers und können daher zu niedrigeren Schadensbewertungen kommen. Um Ihre Ansprüche vollständig zu sichern, sollten Sie immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der neutral und in Ihrem Interesse handelt.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Sie müssen den Versicherungsgutachter nicht akzeptieren, wenn Sie Geschädigter sind. Versicherungsgutachter arbeiten im Auftrag des Versicherers und können daher zu niedrigeren Schadensbewertungen kommen. Um Ihre Ansprüche vollständig zu sichern, sollten Sie immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der neutral und in Ihrem Interesse handelt.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Sie müssen den Versicherungsgutachter nicht akzeptieren, wenn Sie Geschädigter sind. Versicherungsgutachter arbeiten im Auftrag des Versicherers und können daher zu niedrigeren Schadensbewertungen kommen. Um Ihre Ansprüche vollständig zu sichern, sollten Sie immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der neutral und in Ihrem Interesse handelt.

Wer darf ein Gutachten in Auftrag geben?

Beauftragen darf grundsätzlich der Fahrzeughalter, der Geschädigte oder sein Anwalt. Bei einem unverschuldeten Unfall beauftragen Sie den Gutachter direkt selbst – nicht die Versicherung. Wenn Sie unsicher sind, kann auch Ihr Anwalt oder die Werkstatt den Kontakt herstellen, aber Sie entscheiden, wer das Gutachten erstellt.

Wer darf ein Gutachten in Auftrag geben?

Beauftragen darf grundsätzlich der Fahrzeughalter, der Geschädigte oder sein Anwalt. Bei einem unverschuldeten Unfall beauftragen Sie den Gutachter direkt selbst – nicht die Versicherung. Wenn Sie unsicher sind, kann auch Ihr Anwalt oder die Werkstatt den Kontakt herstellen, aber Sie entscheiden, wer das Gutachten erstellt.

Kann die Versicherung das Gutachten ablehnen?

Eine Versicherung kann ein Gutachten nicht einfach ablehnen, wenn es fachgerecht erstellt wurde. Sie darf es prüfen oder ein Gegengutachten verlangen, aber das Originalgutachten bleibt gültig. Wichtig ist, dass das Gutachten nach anerkannten Standards (z. B. DAT oder Audatex) erstellt und alle Positionen nachvollziehbar begründet sind.

Kann die Versicherung das Gutachten ablehnen?

Eine Versicherung kann ein Gutachten nicht einfach ablehnen, wenn es fachgerecht erstellt wurde. Sie darf es prüfen oder ein Gegengutachten verlangen, aber das Originalgutachten bleibt gültig. Wichtig ist, dass das Gutachten nach anerkannten Standards (z. B. DAT oder Audatex) erstellt und alle Positionen nachvollziehbar begründet sind.

Kann die Versicherung das Gutachten ablehnen?

Eine Versicherung kann ein Gutachten nicht einfach ablehnen, wenn es fachgerecht erstellt wurde. Sie darf es prüfen oder ein Gegengutachten verlangen, aber das Originalgutachten bleibt gültig. Wichtig ist, dass das Gutachten nach anerkannten Standards (z. B. DAT oder Audatex) erstellt und alle Positionen nachvollziehbar begründet sind.

Was ist ein Beweissicherungsgutachten?

Ein Beweissicherungsgutachten dient der schnellen und objektiven Dokumentation aller Schäden direkt nach dem Unfall. Es wird meist erstellt, wenn die Schuldfrage unklar ist oder bevor das Fahrzeug repariert wird. Damit sichern Sie Beweise, die im späteren Streitfall (z. B. vor Gericht oder bei Versicherungsdiskussionen) entscheidend sein können. Ein solches Gutachten kann unabhängig von der Versicherung beauftragt werden.

Was ist ein Beweissicherungsgutachten?

Ein Beweissicherungsgutachten dient der schnellen und objektiven Dokumentation aller Schäden direkt nach dem Unfall. Es wird meist erstellt, wenn die Schuldfrage unklar ist oder bevor das Fahrzeug repariert wird. Damit sichern Sie Beweise, die im späteren Streitfall (z. B. vor Gericht oder bei Versicherungsdiskussionen) entscheidend sein können. Ein solches Gutachten kann unabhängig von der Versicherung beauftragt werden.

Was ist ein Beweissicherungsgutachten?

Ein Beweissicherungsgutachten dient der schnellen und objektiven Dokumentation aller Schäden direkt nach dem Unfall. Es wird meist erstellt, wenn die Schuldfrage unklar ist oder bevor das Fahrzeug repariert wird. Damit sichern Sie Beweise, die im späteren Streitfall (z. B. vor Gericht oder bei Versicherungsdiskussionen) entscheidend sein können. Ein solches Gutachten kann unabhängig von der Versicherung beauftragt werden.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Sobald Sie nicht eindeutig schuld sind oder die Versicherung Kürzungen, Verzögerungen oder Gegenargumente bringt, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Sie alle Ansprüche (z. B. Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld) vollständig erhalten. Als Geschädigter können Sie einen Anwalt kostenlos in Anspruch nehmen. Wir können Ihnen hierbei behiflich sein.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Sobald Sie nicht eindeutig schuld sind oder die Versicherung Kürzungen, Verzögerungen oder Gegenargumente bringt, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Sie alle Ansprüche (z. B. Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld) vollständig erhalten. Als Geschädigter können Sie einen Anwalt kostenlos in Anspruch nehmen. Wir können Ihnen hierbei behiflich sein.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Sobald Sie nicht eindeutig schuld sind oder die Versicherung Kürzungen, Verzögerungen oder Gegenargumente bringt, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Sie alle Ansprüche (z. B. Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld) vollständig erhalten. Als Geschädigter können Sie einen Anwalt kostenlos in Anspruch nehmen. Wir können Ihnen hierbei behiflich sein.

Wie sichere ich Beweise richtig nach einem Unfall?

Machen Sie Fotos aus mehreren Perspektiven (Fahrzeuge, Kennzeichen, Unfallstelle, Bremsspuren). Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und die Beteiligten. Erfassen Sie Zeugenkontakte, sofern vorhanden. Lassen Sie das Fahrzeug nicht verändern oder reparieren, bis der Gutachter es begutachtet hat. Wenn die Polizei kommt: Notieren Sie die Aktennummer oder das Kennzeichen des Einsatzfahrzeugs. Diese Dokumentation erleichtert dem Gutachter die Arbeit und stärkt Ihre Position gegenüber der Versicherung.

Wie sichere ich Beweise richtig nach einem Unfall?

Machen Sie Fotos aus mehreren Perspektiven (Fahrzeuge, Kennzeichen, Unfallstelle, Bremsspuren). Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und die Beteiligten. Erfassen Sie Zeugenkontakte, sofern vorhanden. Lassen Sie das Fahrzeug nicht verändern oder reparieren, bis der Gutachter es begutachtet hat. Wenn die Polizei kommt: Notieren Sie die Aktennummer oder das Kennzeichen des Einsatzfahrzeugs. Diese Dokumentation erleichtert dem Gutachter die Arbeit und stärkt Ihre Position gegenüber der Versicherung.

Wie sichere ich Beweise richtig nach einem Unfall?

Machen Sie Fotos aus mehreren Perspektiven (Fahrzeuge, Kennzeichen, Unfallstelle, Bremsspuren). Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und die Beteiligten. Erfassen Sie Zeugenkontakte, sofern vorhanden. Lassen Sie das Fahrzeug nicht verändern oder reparieren, bis der Gutachter es begutachtet hat. Wenn die Polizei kommt: Notieren Sie die Aktennummer oder das Kennzeichen des Einsatzfahrzeugs. Diese Dokumentation erleichtert dem Gutachter die Arbeit und stärkt Ihre Position gegenüber der Versicherung.

Was ist die fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten also den im Gutachten ermittelten Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer). Das ist erlaubt, wenn Sie nicht selbst schuld sind und die Schadenssumme nachweislich ist. Wichtig: Eine spätere Reparatur sollte dann fachgerecht erfolgen, sonst kann es bei einem weiteren Unfall zu Problemen kommen.

Was ist die fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten also den im Gutachten ermittelten Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer). Das ist erlaubt, wenn Sie nicht selbst schuld sind und die Schadenssumme nachweislich ist. Wichtig: Eine spätere Reparatur sollte dann fachgerecht erfolgen, sonst kann es bei einem weiteren Unfall zu Problemen kommen.

Was ist die fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten also den im Gutachten ermittelten Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer). Das ist erlaubt, wenn Sie nicht selbst schuld sind und die Schadenssumme nachweislich ist. Wichtig: Eine spätere Reparatur sollte dann fachgerecht erfolgen, sonst kann es bei einem weiteren Unfall zu Problemen kommen.