Fragen und Antworten zum Ablauf und der Dokumentation in der Praxis

Sie fragen. Wir beantworten.

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Wie läuft die Begutachtung ab?

Nach der Terminvereinbarung besichtigt der Gutachter Ihr Fahrzeug entweder bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder an einem anderen gewünschten Standort. Er prüft alle sichtbaren und verdeckten Schäden, dokumentiert diese mit Fotos, misst Werte und vergleicht die Daten mit Herstellervorgaben. Anschließend werden die Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert kalkuliert. Das vollständige Gutachten wird dann als PDF und als Ausdruck an Sie und – falls gewünscht – an die Versicherung übermittelt.

Wie läuft die Begutachtung ab?

Nach der Terminvereinbarung besichtigt der Gutachter Ihr Fahrzeug entweder bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder an einem anderen gewünschten Standort. Er prüft alle sichtbaren und verdeckten Schäden, dokumentiert diese mit Fotos, misst Werte und vergleicht die Daten mit Herstellervorgaben. Anschließend werden die Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert kalkuliert. Das vollständige Gutachten wird dann als PDF und als Ausdruck an Sie und – falls gewünscht – an die Versicherung übermittelt.

Wie läuft die Begutachtung ab?

Nach der Terminvereinbarung besichtigt der Gutachter Ihr Fahrzeug entweder bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder an einem anderen gewünschten Standort. Er prüft alle sichtbaren und verdeckten Schäden, dokumentiert diese mit Fotos, misst Werte und vergleicht die Daten mit Herstellervorgaben. Anschließend werden die Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert kalkuliert. Das vollständige Gutachten wird dann als PDF und als Ausdruck an Sie und – falls gewünscht – an die Versicherung übermittelt.

Was macht der Gutachter genau?

Der Gutachter ermittelt Art, Umfang und Ursache eines Schadens sowie alle wirtschaftlichen Folgen. Er prüft Karosserie, Lack, Technik, Elektronik, Achsvermessung und Bauteile, erstellt eine fotografische Beweisdokumentation und berechnet die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ziel ist ein unabhängiges, nachvollziehbares Gutachten, das Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung eindeutig belegt.

Was macht der Gutachter genau?

Der Gutachter ermittelt Art, Umfang und Ursache eines Schadens sowie alle wirtschaftlichen Folgen. Er prüft Karosserie, Lack, Technik, Elektronik, Achsvermessung und Bauteile, erstellt eine fotografische Beweisdokumentation und berechnet die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ziel ist ein unabhängiges, nachvollziehbares Gutachten, das Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung eindeutig belegt.

Was macht der Gutachter genau?

Der Gutachter ermittelt Art, Umfang und Ursache eines Schadens sowie alle wirtschaftlichen Folgen. Er prüft Karosserie, Lack, Technik, Elektronik, Achsvermessung und Bauteile, erstellt eine fotografische Beweisdokumentation und berechnet die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ziel ist ein unabhängiges, nachvollziehbares Gutachten, das Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung eindeutig belegt.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für ein vollständiges Gutachten sollten Sie folgende Dokumente bereithalten: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Personalausweis oder Führerschein Versicherungsdaten (eigene und gegnerische, falls bekannt) Unfallbericht oder polizeiliche Aktennummer Werkstatt- oder Reparaturangebote, falls vorhanden Fotos vom Unfallort oder Unfallhergang Diese Informationen ermöglichen eine schnelle und präzise Erstellung des Gutachtens.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für ein vollständiges Gutachten sollten Sie folgende Dokumente bereithalten: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Personalausweis oder Führerschein Versicherungsdaten (eigene und gegnerische, falls bekannt) Unfallbericht oder polizeiliche Aktennummer Werkstatt- oder Reparaturangebote, falls vorhanden Fotos vom Unfallort oder Unfallhergang Diese Informationen ermöglichen eine schnelle und präzise Erstellung des Gutachtens.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für ein vollständiges Gutachten sollten Sie folgende Dokumente bereithalten: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Personalausweis oder Führerschein Versicherungsdaten (eigene und gegnerische, falls bekannt) Unfallbericht oder polizeiliche Aktennummer Werkstatt- oder Reparaturangebote, falls vorhanden Fotos vom Unfallort oder Unfallhergang Diese Informationen ermöglichen eine schnelle und präzise Erstellung des Gutachtens.

Kann der Gutachter zu mir kommen?

Ja – viele Gutachter bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Das bedeutet, der Sachverständige kommt direkt zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder zur Werkstatt. So sparen Sie Zeit und vermeiden zusätzliche Fahrten mit einem beschädigten Fahrzeug. Wir kommen zu Ihnen überall in Köln und der gesamten Umgebung von Bergisch Gladbach, Leverkusen, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis sowie Rhein-Erft-Kreis.

Kann der Gutachter zu mir kommen?

Ja – viele Gutachter bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Das bedeutet, der Sachverständige kommt direkt zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder zur Werkstatt. So sparen Sie Zeit und vermeiden zusätzliche Fahrten mit einem beschädigten Fahrzeug. Wir kommen zu Ihnen überall in Köln und der gesamten Umgebung von Bergisch Gladbach, Leverkusen, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis sowie Rhein-Erft-Kreis.

Kann der Gutachter zu mir kommen?

Ja – viele Gutachter bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Das bedeutet, der Sachverständige kommt direkt zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder zur Werkstatt. So sparen Sie Zeit und vermeiden zusätzliche Fahrten mit einem beschädigten Fahrzeug. Wir kommen zu Ihnen überall in Köln und der gesamten Umgebung von Bergisch Gladbach, Leverkusen, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis sowie Rhein-Erft-Kreis.

Was passiert nach der Begutachtung?

Nach Abschluss der Besichtigung erstellt der Gutachter das Gutachten inklusive Bildern, Kalkulationen und Bewertung. Dieses wird Ihnen und – falls gewünscht – direkt der Versicherung übermittelt. Sobald das Gutachten vorliegt, kann die Schadensregulierung beginnen: Die Versicherung prüft die Unterlagen und erteilt eine Reparaturfreigabe oder zahlt den Betrag aus.

Was passiert nach der Begutachtung?

Nach Abschluss der Besichtigung erstellt der Gutachter das Gutachten inklusive Bildern, Kalkulationen und Bewertung. Dieses wird Ihnen und – falls gewünscht – direkt der Versicherung übermittelt. Sobald das Gutachten vorliegt, kann die Schadensregulierung beginnen: Die Versicherung prüft die Unterlagen und erteilt eine Reparaturfreigabe oder zahlt den Betrag aus.

Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten erhalte?

In der Regel dauert es zwischen 24 und 48 Stunden, bis das Gutachten fertig ist. Bei kleineren Schäden oft sogar am selben Tag. Bei komplexeren Fällen (z. B. Totalschäden, Streitigkeiten oder Zusatzprüfungen) kann die Bearbeitungszeit etwas länger sein. Seriöse Gutachter informieren Sie transparent über den voraussichtlichen Zeitrahmen.

Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten erhalte?

In der Regel dauert es zwischen 24 und 48 Stunden, bis das Gutachten fertig ist. Bei kleineren Schäden oft sogar am selben Tag. Bei komplexeren Fällen (z. B. Totalschäden, Streitigkeiten oder Zusatzprüfungen) kann die Bearbeitungszeit etwas länger sein. Seriöse Gutachter informieren Sie transparent über den voraussichtlichen Zeitrahmen.

Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten erhalte?

In der Regel dauert es zwischen 24 und 48 Stunden, bis das Gutachten fertig ist. Bei kleineren Schäden oft sogar am selben Tag. Bei komplexeren Fällen (z. B. Totalschäden, Streitigkeiten oder Zusatzprüfungen) kann die Bearbeitungszeit etwas länger sein. Seriöse Gutachter informieren Sie transparent über den voraussichtlichen Zeitrahmen.

Wie läuft die Kommunikation mit der Versicherung?

Auf Wunsch übernimmt der Gutachter oder Ihr Anwalt die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. Das Gutachten wird digital übermittelt, inklusive aller relevanten Nachweise. Die Versicherung prüft anschließend die Schadenshöhe, Wertminderung und Reparaturkosten. Eine direkte Abrechnung zwischen Gutachter und Versicherung ist bei unverschuldeten Unfällen üblich und für Sie kostenlos.

Wie läuft die Kommunikation mit der Versicherung?

Auf Wunsch übernimmt der Gutachter oder Ihr Anwalt die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. Das Gutachten wird digital übermittelt, inklusive aller relevanten Nachweise. Die Versicherung prüft anschließend die Schadenshöhe, Wertminderung und Reparaturkosten. Eine direkte Abrechnung zwischen Gutachter und Versicherung ist bei unverschuldeten Unfällen üblich und für Sie kostenlos.

Wie läuft die Kommunikation mit der Versicherung?

Auf Wunsch übernimmt der Gutachter oder Ihr Anwalt die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. Das Gutachten wird digital übermittelt, inklusive aller relevanten Nachweise. Die Versicherung prüft anschließend die Schadenshöhe, Wertminderung und Reparaturkosten. Eine direkte Abrechnung zwischen Gutachter und Versicherung ist bei unverschuldeten Unfällen üblich und für Sie kostenlos.

Kann ich während der Begutachtung dabei sein?

Ja, selbstverständlich. Viele Gutachter empfehlen sogar, dass Sie bei der Besichtigung anwesend sind, um Fragen direkt zu klären. Sie können zusätzliche Hinweise geben (z. B. Geräusche, Vorschäden, Reparaturhistorie), die für die Bewertung relevant sein können. Die Begutachtung dauert meist 30 bis 60 Minuten, je nach Schadensumfang.

Kann ich während der Begutachtung dabei sein?

Ja, selbstverständlich. Viele Gutachter empfehlen sogar, dass Sie bei der Besichtigung anwesend sind, um Fragen direkt zu klären. Sie können zusätzliche Hinweise geben (z. B. Geräusche, Vorschäden, Reparaturhistorie), die für die Bewertung relevant sein können. Die Begutachtung dauert meist 30 bis 60 Minuten, je nach Schadensumfang.

Kann ich während der Begutachtung dabei sein?

Ja, selbstverständlich. Viele Gutachter empfehlen sogar, dass Sie bei der Besichtigung anwesend sind, um Fragen direkt zu klären. Sie können zusätzliche Hinweise geben (z. B. Geräusche, Vorschäden, Reparaturhistorie), die für die Bewertung relevant sein können. Die Begutachtung dauert meist 30 bis 60 Minuten, je nach Schadensumfang.

Was, wenn mein Auto schon repariert wurde?

Wenn das Fahrzeug bereits repariert wurde, kann der Gutachter ein sogenanntes nachträgliches oder Beweissicherungsgutachten erstellen. Dabei werden Fotos, Rechnungen und Werkstattdokumente verwendet, um den Schaden nachträglich zu rekonstruieren. Wichtig: Eine Reparatur vor der Begutachtung erschwert die Beweissicherung – im Idealfall wird das Gutachten vor der Instandsetzung erstellt.

Was, wenn mein Auto schon repariert wurde?

Wenn das Fahrzeug bereits repariert wurde, kann der Gutachter ein sogenanntes nachträgliches oder Beweissicherungsgutachten erstellen. Dabei werden Fotos, Rechnungen und Werkstattdokumente verwendet, um den Schaden nachträglich zu rekonstruieren. Wichtig: Eine Reparatur vor der Begutachtung erschwert die Beweissicherung – im Idealfall wird das Gutachten vor der Instandsetzung erstellt.

Was, wenn mein Auto schon repariert wurde?

Wenn das Fahrzeug bereits repariert wurde, kann der Gutachter ein sogenanntes nachträgliches oder Beweissicherungsgutachten erstellen. Dabei werden Fotos, Rechnungen und Werkstattdokumente verwendet, um den Schaden nachträglich zu rekonstruieren. Wichtig: Eine Reparatur vor der Begutachtung erschwert die Beweissicherung – im Idealfall wird das Gutachten vor der Instandsetzung erstellt.

Kann ich das Gutachten an meine Werkstatt schicken?

Ja. Werkstätten arbeiten häufig direkt mit Gutachtern zusammen und können das Gutachten zur Reparaturplanung oder Abrechnung mit der Versicherung nutzen. Die meisten Gutachter versenden das Dokument auf Wunsch automatisch an Ihre Werkstatt. Das spart Zeit und verhindert Rückfragen bei der Kostenübernahme.

Kann ich das Gutachten an meine Werkstatt schicken?

Ja. Werkstätten arbeiten häufig direkt mit Gutachtern zusammen und können das Gutachten zur Reparaturplanung oder Abrechnung mit der Versicherung nutzen. Die meisten Gutachter versenden das Dokument auf Wunsch automatisch an Ihre Werkstatt. Das spart Zeit und verhindert Rückfragen bei der Kostenübernahme.

Kann ich das Gutachten an meine Werkstatt schicken?

Ja. Werkstätten arbeiten häufig direkt mit Gutachtern zusammen und können das Gutachten zur Reparaturplanung oder Abrechnung mit der Versicherung nutzen. Die meisten Gutachter versenden das Dokument auf Wunsch automatisch an Ihre Werkstatt. Das spart Zeit und verhindert Rückfragen bei der Kostenübernahme.

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Schätzung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt. Ein Gutachten hingegen ist eine rechtssichere, detaillierte Analyse mit Fotos, technischen Berechnungen, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Nur ein Gutachten gilt bei der Versicherung oder vor Gericht als vollwertiger Schadensnachweis. Ein Kostenvoranschlag reicht nur bei sehr kleinen Schäden (unter ca. 750 € Bagatellgrenze).

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Schätzung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt. Ein Gutachten hingegen ist eine rechtssichere, detaillierte Analyse mit Fotos, technischen Berechnungen, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Nur ein Gutachten gilt bei der Versicherung oder vor Gericht als vollwertiger Schadensnachweis. Ein Kostenvoranschlag reicht nur bei sehr kleinen Schäden (unter ca. 750 € Bagatellgrenze).

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Schätzung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt. Ein Gutachten hingegen ist eine rechtssichere, detaillierte Analyse mit Fotos, technischen Berechnungen, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Nur ein Gutachten gilt bei der Versicherung oder vor Gericht als vollwertiger Schadensnachweis. Ein Kostenvoranschlag reicht nur bei sehr kleinen Schäden (unter ca. 750 € Bagatellgrenze).