So läuft es ab
Gutachten & Anwaltskosten übernimmt die gegnerische Versicherung
Anspruch auf einen Ersatzwagen
Auszahlung der vollständigen Schadenssumme
Nutzungsausfall bzw. Nutzungsausfallentschädigung
Berücksichtigung des Wertverlustes
Schmerzensgeld bei Personenschaden
Hinweis: viele Schäden sind auf den ersten Blick nicht erkennbar und die Schadensgrenze von 1.000€ ist schnell erreicht
Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle (Warnblinker, Warndreieck, Warnweste). Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist und rufen Sie gegebenenfalls die Polizei. Danach tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus und machen Fotos.
Kommen Sie auch nach Köln-Porz?
Ja, selbstverständlich! Wir sind regelmäßig in Köln-Porz und den umliegenden Stadtteilen wie Urbach, Ensen, Wahn, Grengel und Zündorf im Einsatz. Ob an Ihrem Fahrzeug, in der Werkstatt oder direkt bei Ihnen zu Hause – wir kommen zu Ihnen und erstellen Ihr Gutachten schnell, unabhängig und zuverlässig.
Darf ich mein Auto direkt reparieren lassen?
Nein – lassen Sie erst ein unabhängiges Gutachten erstellen. Wenn Sie sofort reparieren, fehlen Ihnen im Nachhinein wichtige Beweise für die Schadenshöhe.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt listet nur grob die Reparaturkosten auf. Ein Gutachten hingegen dokumentiert den kompletten Schaden, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und mögliche Wertminderungen – und wird von Versicherungen anerkannt.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Sie haben immer das Recht, einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Nur so stellen Sie sicher, dass wirklich alle Schäden berücksichtigt werden.
Bekomme ich sofort Geld nach dem Unfall?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel, nachdem das Gutachten vorliegt und von der Versicherung geprüft wurde. Mit einem unabhängigen Gutachten geht dieser Prozess deutlich schneller und Sie bekommen Ihr Geld ohne Abzüge.
Begutachten Sie auch kleinere Schäden in Porz?
Ja, selbstverständlich. Auch bei kleineren Schäden – etwa auf der Frankfurter Straße, am Porzer Ring oder auf Parkplätzen in Wahn und Ensen – lohnt sich ein unabhängiges Gutachten. Schon ab einem Schaden von rund 1.000 € sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, um keine Ansprüche zu verlieren.
Welche Städte und Stadtteile in Köln und Umgebung decken Sie ab?
Unsere Gutachter sind im gesamten Kölner Stadtgebiet für Sie im Einsatz – von Weiden, Junkersdorf und Ehrenfeld über Rodenkirchen, Nippes, Porz, Kalk und Mülheim bis hin zu allen weiteren Stadtteilen. Auch im Umland sind wir schnell bei Ihnen, zum Beispiel in Leverkusen, Pulheim, Bergisch Gladbach, Hürth, Dormagen, Frechen, Brühl, Erftstadt und Wesseling. Auf Wunsch kommen wir direkt zu Ihnen nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt.
Wer meldet den Schaden der Versicherung?
Grundsätzlich muss der Geschädigte den Schaden bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Wir übernehmen diesen Schritt gern für Sie und kümmern uns um die gesamte Abwicklung.
Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie keine Reparatur wünschen, können Sie sich die im Gutachten festgestellten Kosten direkt auszahlen lassen („fiktive Abrechnung“).




























